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Guter-Samariter-Gesetz

First Aid & CPR Cameroon

Der barmherzige Samariter: Mitgefühl und Schutz

Die aus der Bibel (Lukas 10,25-37) stammende Parabel vom barmherzigen Samariter erzählt, wie ein halbtot zurückgelassener Reisender von einem Fremden gerettet wird, der ihn versorgt und für ihn sorgt. Über ihren religiösen Kontext hinaus trägt sie eine universelle Botschaft: die moralische Pflicht, anderen in Gefahr aus Mitgefühl und Selbstlosigkeit zu helfen.

Von diesem Grundsatz inspiriert, wurden weltweit zahlreiche Gesetze des barmherzigen Samariters erlassen, die jene vor rechtlicher Verfolgung schützen, die in einem Notfall in gutem Glauben Hilfe leisten. Der genaue Umfang dieses Schutzes ist jedoch von Rechtsordnung zu Rechtsordnung unterschiedlich: Nachfolgend finden Sie, was das für Ihre Region geltende Recht vorsieht.

Gesetzeszitat

Geltendes Gesetz Strafgesetzbuch (Gesetz Nr. 2016/007 vom 12. Juli 2016), Artikel 283 – „unterlassene Hilfeleistung“ (non-assistance à personne en danger). Als zivilrechtliche Rechtsordnung erlegt das Gesetzbuch eine positive Hilfspflicht auf, statt dem Helfer Immunität zu gewähren.
Schutzumfang Bestraft, wer es vorsätzlich unterlässt, einer in Lebensgefahr oder in Gefahr schwerer Körperverletzung befindlichen Person die Hilfe zu leisten, die er ohne Gefahr für sich oder Dritte leisten könnte, sei es durch eigenes Handeln oder durch Herbeirufen von Hilfe. Die Pflicht bindet jedermann, nicht nur Fachkräfte.
Hilfeleistungspflicht Ja
Strafe bei unterlassener Hilfeleistung Freiheitsstrafe von 1 Monat bis 3 Jahren und Geldstrafe von 20.000 bis 1.000.000 CFA-Franc (FCFA/XAF) oder nur eine dieser beiden Strafen.
AED-Haftungsschutz Nein
Gesetzliche Hilfeleistungspflicht

Ihr Schutz nach dem Gesetz

In Kamerun toleriert das Recht Erste Hilfe nicht nur – es erwartet sie. Artikel 283 des Strafgesetzbuchs (Gesetz Nr. 2016/007 vom 12. Juli 2016) ahndet die „unterlassene Hilfeleistung“ und bindet jeden Bürger, nicht nur medizinisches Fachpersonal. Bestraft wird, wer einer in Lebensgefahr oder in Gefahr schwerer Körperverletzung befindlichen Person vorsätzlich die Hilfe versagt, die er ohne Gefahr für sich oder andere hätte leisten können – sei es mit eigenen Händen oder durch Herbeirufen von Hilfe.

Hilfeleistungspflicht

Diese Pflicht ist nicht symbolisch: Wer ihr nicht nachkommt, dem drohen ein Monat bis drei Jahre Freiheitsstrafe und eine Geldstrafe von 20.000 bis 1.000.000 CFA-Franc. Weit davon entfernt, eine Drohung zu sein, erkennt die Verpflichtung eine einfache Wahrheit an: In einem lebensbedrohlichen Notfall entscheidet oft die erste anwesende Person über den Ausgang. Zu wissen, was zu tun ist, verwandelt eine gesetzliche Vorgabe in die echte Fähigkeit, sicher zu handeln.

Warum Ausbildung unerlässlich ist

Wenn ein Herz stehen bleibt, sinkt die Überlebenschance mit jeder Minute ohne Wiederbelebung um rund 10 Prozent. In Kamerun, wo Hilfe auf sich warten lassen kann, ist der erste Zeuge kein bloßer Zuschauer, sondern das erste Glied der Rettungskette. Wer Wiederbelebung und Erste Hilfe lernt, gewinnt die Ruhe und die Methode, um in diesen entscheidenden Augenblicken zu handeln. Sich heute ausbilden zu lassen bedeutet, morgen die Macht zu besitzen, ein Leben zu retten – das eines Angehörigen, einer Kollegin oder eines Fremden.

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